Eine Brandfallsteuermatrix stellt die Visualisierung oder graphische Darstellung
aller Verknüpfungen zwischen den eingesetzten Brandschutzelementen in komplexen
Gebäuden dar. Sie dient als Ausführungsgrundlage für alle beteiligte Firmen,
Bauleiter und die prüfenden Sachverständigen. Außerdem dient sie für den Bauherren
zum Zeitpunkt der Gebäudefertigstellung gleichzeitig als verbindliche Dokumentation
der brandschutztechnischen Gebäudeausstattung.
Aufgrund der Komplexität der Zusammenhänge ist eine detaillierte Planung dieser
Steuerungen unter Berücksichtigung der Schutzziele erforderlich. Die Erfahrungen
der letzten Jahre zeigen, dass ohne gewerkübergreifende Koordination oftmals
nicht alle Aspekte von den Fachplanern berücksichtigt werden. Die Komplexität
der Materie wird oftmals unterschätzt, so dass notwendige Ansteuerungen unterbleiben
oder falsch umgesetzt werden.
Wir bieten Ihnen eine Brandfallsteuermatrix, die über alle Gewerke nachvollziehbar
und lückenlos dokumentiert ist. Dies bedeutet, dass von einem ausgelösten
Brandmelder bis zum angesteuerten Endgerät über alle Gewerkeschnittstellen
hinweg ein Pfad in der Dokumentation verfolgt werden kann.
Dabei erfolgt die Erstellung der Steuermatrix in zwei Schritten:
Nach der Festlegung der einzelnen Melde- bzw. Alarmierungsbereiche in den Szenarien-
bzw. Meldebereichplänen werden in einem ersten Schritt die Abhängigkeiten zwischen
dem Ort der Brandmeldung und den auszulösenden Steuerungen allgemein; d. h.
ohne genaue Angaben von Türnummern, Anlagen- und Klappennummern usw. beschrieben.
In einem zweiten Schritt werden im Zuge Erstellung der Montageplanung die genauen Objekt- bzw. Anlagennummern eingetragen,
damit eine exakte Zuordnung der zunächst allgemein beschriebenen Objekte möglich wird.
Damit wird eine Kontrolle der Steuerungen durch die beteiligten Fachplaner und nicht zuletzt durch den Betreiber des Gebäudes möglich.
Nur mit Hilfe einer vollständig ausgefüllten und aktualisierten Steuermatrix ist bei Inbetriebnahme des Gebäudes eine Abnahme der
sicherheitstechnischen Anlagen durch die Behörden, die beteiligten Sachverständigen, den Brandschutzgutachter und letztendlich des Bauherrn möglich.
Die Steuermatrix wird bis zur Inbetriebnahme (bzw. bis zum Beginn der Abnahmen) an technische und architektonische Änderungen angepasst,
so dass zum Inbetriebnahmetermin allen Beteiligten eine Version mit allen im Brandfall zu aktivierenden Steuerungen beschreibende Liste zur Verfügung steht.
© Wagner Gebäudetechnik GmbH