Um menschliches Fehlverhalten gegenüber Brandrisiken
von vornherein möglichst gering zu halten und klare Regelungen für ein eventuelles
Schadenereignis zu ermöglichen, müssen sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
im Vorfeld mit dem Thema Brandschutz auseinandersetzen.
Eine Brandschutzordnung enthält auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene
Handlungsanweisungen und Regeln zur Brandbekämpfung und zum Verhalten bei Unfällen,
Bränden oder sonstigen Schadensfällen. Sie ist in allen Teilen auf die bauliche
Anlage abgestimmt.
Das Arbeitsstättenrecht und spezielle Bauvorschriften fordern für alle Dienststellen,
Betriebe und Ämter eine Brandschutzordnung.
Die DIN 14096 mit ihrer Aufteilung in die Teile A, B und C regelt die
Gliederung und Gestaltung einer Brandschutzordnung.
Die Brandschutzordnung Teil A richtet sich an alle Personen
(z.B. Bewohner, Beschäftigte, Besucher), die sich in der baulichen Anlage aufhalten
und regelt nur das Notwendigste. Dieser Teil umfasst in der Regel nicht mehr
als eine DIN A4 Seite, ist an markanten Punkten gut sichtbar ausgehängt
und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall.
Die Brandschutzordnung Teil B richtet sich an Personen,
die sich regelmäßig im Objekt aufhalten. Er enthält wichtige Regeln
zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht-
und Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen.
Teil B wird allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt.
Die in dem Objekt tätigen Personen sind in regelmäßigen Zeitabständen über die
Brandschutzordnung zu unterweisen. Diese Unterweisungen sind mit entsprechenden
Übungen zu verbinden und aktenkundig zu machen.
Sie muss folgende Anforderungen beinhalten:
Der Teil C richtet sich an Personen, denen
besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen sind (z.B. Brandschutzbeauftragter,
Hausfeuerwehr, Sicherheitsbeauftragte oder -ingenieure). In diesem Teil wird
dieser Personenkreis mit der Durchführung von vorbeugenden brandschutztechnischen
Maßnahmen betraut.
Dabei sollten folgende Aufgaben und Maßnahmen vorhanden sein:
Bei der Erstellung der Brandschutzordnung nach DIN 14096 beraten und erstellen wir für Sie gerne eine Brandschutzordnung, die speziell auf Ihr Objekt zugeschnitten ist.
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