In modernen Gebäuden werden immer mehr technische Maßnahmen zum Brandschutz
eingesetzt, um erhöhte Brandgefahren zu beherrschen und auch, um begründete
Abweichungen vom Baurecht zu kompensieren.
Die geplanten technischen Maßnahmen enden jedoch nicht mit der bautechnischen
Fertigstellung der Gebäude. Technische Anlagen müssen in der Regel
bedient und gewartet werden.
Werden die technischen Anlagen nicht richtig gewartet und dadurch z. B. die
Kompensationsmaßnahmen nicht richtig umgesetzt, können die erforderlichen
Schutzwirkungen nicht sichergestellt werden. Es kann dadurch z. B. auch die
Bau- und Betriebsgenehmigung erlöschen.
Nach der PrüfVO müssen alle sicherheitsrelevanten Anlagen abgenommen
und in bestimmten Zeitabständen überprüft werden. Und in der
DIN14675 Punkt 11.2.2.2 wird folgendes gefordert: "Der Betreiber ist
verantwortlich, dass in Zeitabständen von maximal drei Jahren die funktionale
Kette der Brandfallsteuerung von einem der Brandfallsteuerung zugeordneten
alarmgebenden Brandmelder bis zur gesteuerten Einrichtung überprüft und dokumentiert
wird."
Durch unsere Interaktionsprüfungen bieten wir Ihnen gewerkübergreifend
eine Funktionssicherheit über die Ansteuerungen durch die Brandmeldeanlage
an. Wir dokumentieren vom Auslösen der Brandmelder bis zum angesteuerten
Endgerät.
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