Die Internationale Norm DIN ISO 23601 legt die Gestaltungsgrundlage für Flucht- und Rettungspläne fest. Sie sollen
die Nutzer einer baulichen Anlage über die relevanten Fluchtwege, über die Evakuierung und über
Brandbekämpfungseinrichtungen informieren.
Ihren Ursprung haben Flucht- und Rettungspläne im Arbeitsrecht. In den letzten Jahren werden sie aber auch zunehmend in den aktuellen Sonderbauvorschriften gefordert. Sie dienen den Mitarbeitern oder den Nutzern eines Gebäudes, eine Übersicht über die vorhandenen Flucht- und Rettungswege, Brandschutzeinrichtungen und Erste-Hilfe-Einrichtungen zu erhalten.
Sie müssen erstellt werden, wenn die Lage, die Ausdehnung und die Art der Nutzung dies erfordern. Dies kann beispielsweise bei unübersichtlichen Flucht- und Rettungswegen, in Bereichen mit einer erhöhten Gefährdung oder bei einem hohen Anteil von ortsunkundigen Personen erforderlich sein.
In Beherbergungsstätten ist daher sogar in jedem Hotelzimmer an der Ausgangstür ein besonderer Rettungswegplan anzubringen. Dieser muss mit Hinweisen zum Verhalten bei einem Brand und in den üblichen Fremdsprachen der Gäste abgefasst sein.
Entsprechend der neuen Norm DIN ISO 23601 müssen die Flucht- und Rettungspläne
in regelmäßigen Zeitabständen geprüft werden, um zu gewährleisten, dass sie
gut lesbar, gut erkennbar, verständlich und aktuell sind. Weiterhin muss bei
jeder Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen
zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht-
und Rettungspläne führen.
Unsere sachkundigen Mitarbeiter erstellen gerne für Ihr Objekt die
erforderlichen Flucht- und Rettungswegpläne. Wir richten uns dabei nach der
DIN ISO 23601 und der Arbeitsstättenverordnung ArbStattV.
© Wagner Gebäudetechnik GmbH