In der Musterbauordnung (MBO) wird gefordert,
dass die baulichen Anlagen so beschaffen sein müssen, dass der Entstehung eines
Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem
Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich
sind.
Denn
die größte Gefahr für Personen geht im Brandfall vom Rauch aus. Rauch kann sich
sehr schnell im Gebäude ausbreiten und auch weit entfernt vom Brandherd Personen
schädigen. Das Einatmen nur geringer Mengen Brandrauch kann beim Menschen nach
nur wenigen Atemzügen zu Bewusstlosigkeit und Tod führen; Statistiken zeigen,
dass die Mehrzahl der Brandtoten eigentlich Rauchopfer sind. Darüber hinaus
ist auch die Sichtbehinderung durch Brandrauch eine nicht zu unterschätzende
Gefahr; Personen können daran gehindert werden, das Gebäude zu Verlassen und
Paniksituationen können hierdurch verschärft werden.
Trotzdem werden immer noch die Gefahren durch den Brandrauch unterschätzt. Deshalb sind heutzutage neben dem Brandschutzkonzept auch wirksame Entrauchungskonzepte
ein wesentliches Element des Brand- und Personenschutzes in Gebäuden. Wirkungsvolle
Brandschutzkonzepte müssen demnach das vorrangige Schutzziel verfolgen, den
anwesenden Personen im Brandfall ausreichend Möglichkeiten zur sicheren Flucht
aus dem Gefahrenbereich zu geben; dies setzt die Freihaltung der Fluchtwege
von Brandrauch bis zum Abschluss der Gebäuderäumung einerseits und möglichst
kurze und leicht überschaubare Fluchtwege andererseits voraus.
Daher muss es das Ziel jeder Entrauchungseinrichtung
sein, dem Schutzziel entsprechend „Freizonen“
zu schaffen, d. h. Zonen,
die über eine bestimmte Zeit
rauchfrei, bzw. raucharm bleiben.
Dies betrifft insbesondere
Rettungswege der Personen und
wertvolle Einrichtungsgegenstände.
Dabei sollte die Entrauchung folgende Ziele haben:
Bei komplexen Anlagen ist es Sinnvoll die im
Entrauchungskonzept theoretisch ermittelte Entrauchungsanlage auch mittels eines
realen Entrauchungsversuches zu bestätigen. Und zunehmend wird im Genehmigungsverfahren
der Nachweis der Wirksamkeit durch Entrauchungsversuche verlangt. Dies ist z.B.
in Atrien, Versammlungsstätten, Industrieanlagen usw. erforderlich um den tatsächlichen
Nachweis der Funktion der Entrauchungsanlage nachzuweisen. Ferner wird damit
die Funktion der Flucht- und Rettungswege dokumentiert.
Durch unsere langjährige Erfahrung organisieren und dokumentieren wir gerne
für Ihr Objekt die erforderlichen Entrauchungsversuche zur erfolgreichen Genehmigung
Ihres Objektes.
© Wagner Gebäudetechnik GmbH